Der Coronavirus zieht auch am Bereich der Immobilientransaktionen nicht spurlos vorüber. Vielfach wird die ein oder andere Partei des Vertrages aufgrund der aktuellen Situation dazu geneigt sein den Kauf „platzen“ zu lassen, da wirtschaftliche Interessen eine entscheidende Rolle spielen. Hierbei muss auf die sog. „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vetragsschluss…