Mit §4a der Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern“ (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung), in der Fassung vom 8. April 2020, wurde es den Einwohnern in Mecklenburg-Vorpommern untersagt, während der Osterfeiertage touristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die dortig angrenzenden Gemeinden zu,…