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Staatliche Förderung (Berlin)

Soforthilfe I:“

Das Land Berlin hat für sog. „Soloselbständige“ und kleine Unternehmen ein Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt, um diesen eine kurzfristige Liquiditätsbeschaffung zu ermöglichen.

Zusammen mit der IBB (Investitionsbank Berlin) werden Beihilfen in Form von Darlehen bis zu 0,5 Mio. € und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. € gewährt. Die Darlehen haben eine kurzfristige Laufzeit von 2 Jahren.

Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. € können zinslos gewährt werden. Ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4 % p.a.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Soforthilfe II:“

Bei der Soforthilfe II handel es sich um einen einmaligen Zuschuss aus Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 5.000 € sowie 9.000 €, bzw. für Unternehmen ab 5 bis 10 Mitarbeitern i.H.v. 15.000 € aus Bundesmitteln.

Der vg. Antrag ist online auszufüllen, unter:

https://ibb.queue-it.net/?c=ibb&e=03